Grundsätze der Gemeinde-/Stadtausstellung

Grundsätze und Informationen über das Gemeinde-/Stadtausstellungsprogramm Allgemein

  • Ausdehnung
    Projekte im Rahmen des Stadt- und Gemeindeausstellungsprogramms gibt es aktuell in Österreich, Deutschland, Slowenien, Kroatien und Italien.
  • Inhalte
    Stadt- und Gemeindeausstellungen kommunizieren Informationen Gebietskörperschaften, Unternehmen, Vereine, Landwirte und freiberuflich Tätige betreffend.
  • Zugang
    Zugänglich für alle Personen barrierefrei (Bürger, Gäste, ohne Passwort) im Internet und über Terminals.
  • Überparteilichkeit 
    Kein politischer oder öffentlicher Einfluss bei der Konzeption der Stadt- und Gemeindeausstellungen.
  • Sicherheit
    Keine jugendgefährdenden und Gewalt verherrlichende Inhalte werden im Rahmen der Stadt- und Gemeindeausstellung kommuniziert.
  • Service
    Tragfähige, leistungsstarke Editfunktionen und redaktionelle Hilfen.
  • Nachhaltigkeit
    Die Ursprünge des österreichischen Stadt- und Gemeindeausstellungsprogramms liegen in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts mit der Mediengruppe Metallinstallationen unter der Verantwortung von Hans-Dieter Grosz.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
    Gesetzliche Grundlagen finden sich in den jeweiligen staatlichen Medienrechten, Urheberrechten, Bürgerlichen Rechten, Handelsrechten.
  • Freiwilligkeit
    Die Beteiligung am Stadt- und Gemeindeausstellungsprogramm folgt dem Prinzip der Freiwilligkeit. Es gibt keine Verpflichtung nach dem Gesetz zur Teilnahme am Programm.
  • Organisatorische Stellung
    Es besteht kein organisatorischer Zusammenhang zwischen der Stadtausstellungs,- Gemeindeausstellungs,- Stadtinformations,- Gemeindeinformationsplanungs GmbH, der Grosz & Grosz Stadt- und Gemeindeausstellungs GmbH, der GSA Stadtausstellung GmbH einerseits und einer Gemeinde-, Stadt-, Landesverwaltung oder anderer staatlichen Verwaltung oder einer Interessenvertretung andererseits. Städte, Gemeinden, Länder, der Bund, Interessenvertretungen einerseits und die Stadtausstellungs,- Gemeindeausstellungs,- Stadtinformations,- Gemeindeinformationsplanungs GmbH, die Grosz & Grosz Stadt- und Gemeindeausstellungs GmbH, die GSA Stadtausstellung GmbH andererseits stehen in keinem Auftragsverhältnis.
  • Mittelverwendung
    Alle Auftragsentgelte kommen nur dem Stadt- und Gemeindeausstellungsprogramm zugute. Kein Teil des Auftragsentgelts kommt einer gemeinnützigen oder sozialen Einrichtung zugute.
  • Betreiber des Stadtausstellungsprogramms
    Stadtausstellungs,- Gemeindeausstellungs,- Stadtinformations,- Gemeindeinformationsplanungs GmbH
    Grosz & Grosz Stadt- und Gemeindeausstellungs GmbH
Stand Dezember 2009; Änderungen, Ergänzungen vorbehalten

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