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Grundsätze und Informationen über das Gemeinde-/Stadtausstellungsprogramm Allgemein
- Ausdehnung
Projekte im Rahmen des Stadt- und Gemeindeausstellungsprogramms gibt es aktuell in Österreich, Deutschland, Slowenien, Kroatien und Italien.
- Inhalte
Stadt- und Gemeindeausstellungen kommunizieren Informationen Gebietskörperschaften, Unternehmen, Vereine, Landwirte und freiberuflich Tätige betreffend.
- Zugang
Zugänglich für alle Personen barrierefrei (Bürger, Gäste, ohne Passwort) im Internet und über Terminals.
- Überparteilichkeit
Kein politischer oder öffentlicher Einfluss bei der Konzeption der Stadt- und Gemeindeausstellungen.
- Sicherheit
Keine jugendgefährdenden und Gewalt verherrlichende Inhalte werden im Rahmen der Stadt- und Gemeindeausstellung kommuniziert.
- Service
Tragfähige, leistungsstarke Editfunktionen und redaktionelle Hilfen.
- Nachhaltigkeit
Die Ursprünge des österreichischen Stadt- und Gemeindeausstellungsprogramms liegen in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts mit der Mediengruppe Metallinstallationen unter der Verantwortung von Hans-Dieter Grosz.
- Rechtliche Rahmenbedingungen
Gesetzliche Grundlagen finden sich in den jeweiligen staatlichen Medienrechten, Urheberrechten, Bürgerlichen Rechten, Handelsrechten.
- Freiwilligkeit
Die Beteiligung am Stadt- und Gemeindeausstellungsprogramm folgt dem Prinzip der Freiwilligkeit. Es gibt keine Verpflichtung nach dem Gesetz zur Teilnahme am Programm.
- Organisatorische Stellung
Es besteht kein organisatorischer Zusammenhang zwischen der Stadtausstellungs,- Gemeindeausstellungs,- Stadtinformations,- Gemeindeinformationsplanungs GmbH, der Grosz & Grosz Stadt- und Gemeindeausstellungs GmbH, der GSA Stadtausstellung GmbH einerseits und einer Gemeinde-, Stadt-, Landesverwaltung oder anderer staatlichen Verwaltung oder einer Interessenvertretung andererseits. Städte, Gemeinden, Länder, der Bund, Interessenvertretungen einerseits und die Stadtausstellungs,- Gemeindeausstellungs,- Stadtinformations,- Gemeindeinformationsplanungs GmbH, die Grosz & Grosz Stadt- und Gemeindeausstellungs GmbH, die GSA Stadtausstellung GmbH andererseits stehen in keinem Auftragsverhältnis.
- Mittelverwendung
Alle Auftragsentgelte kommen nur dem Stadt- und Gemeindeausstellungsprogramm zugute. Kein Teil des Auftragsentgelts kommt einer gemeinnützigen oder sozialen Einrichtung zugute.
- Betreiber des Stadtausstellungsprogramms
Stadtausstellungs,- Gemeindeausstellungs,- Stadtinformations,- Gemeindeinformationsplanungs GmbH
Grosz & Grosz Stadt- und Gemeindeausstellungs GmbH
Stand Dezember 2009; Änderungen, Ergänzungen vorbehalten
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